Hier ein paar Informationen zur ersten urkundlichen Erwähnung der Gemeinde Nortrup.
Osnabrücker Urkundenbuch 321
Hinweis dazu:
Oder aus dem dem KopiaIbuche des Johannis Stifts zu Osnabrück.
254
Zehntrechte zum Wohl der Kirche St. Johannis gewährt und dem Haus (E….rbe) Ermekisbolen (nicht Grinekisbolen)
Übersetzung (sinninhaltlich)
Gefertigt von Dr. Matthias Bange Berlin
Osnabrück, Urkunde Nr. 321 (1169 oder 1149)
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Philipp, durch die Gnade Gottes Bischof von Osnabrück, grüßt alle treuen Christen im Herrn. Um fromm die Pflichten eines Hirten unserer Gott dienenden Brüder zu erfüllen, haben wir ihre durch täglichen Ausfall abnehmenden Diensteinkünfte durch Lehen, soweit wir es konnten, zu ergänzen uns immer eifrig Mühe gegeben. Daher kommt es, dass wir einige Höfe, die uns nur hinlänglich ihrer Zehnt-Zahlungen von unseren Ministerialen zurückerstattet worden sind, dem Stift St. Johann für immer überschrieben haben, um dem Nutzen der Brüder zu dienen, und deren Namen wir schriftlich festhalten. Es sind nämlich folgende: (Aufzählung der Ortsnamen).
siehe oben
Damit nicht jemand – angetrieben durch den Teufel – versuche, diese durch Niederschrift und unser Siegel bezeichneten Höfe in Zukunft durch schlechte Machenschaften an sich zu reißen, haben wir dies unter Verbot gestellt und mit Verfluchung vor Gott, dem heiligen Petrus und unserem eigenen Ansehen belegt. Wir haben hinzugefügt, dass wir solche verachten und sie mit dem ewigen Feuer der Hölle zusammen mit dem Teufel zu bestrafen sind. (Es folgt die Aufzählung der Namen der Zeugen für die Beurkundung.)
… Thethardus decanus, Segebodo cusios, Gyselherus, Johannes, Thidoricus, Gherardus prefate ecclesie prepositus, Robertus decanus, Thethardus, Arnoldus, Athelhardus, Gonstantinus, Theodericus, Heinricus, Liutbrandus, Rotgerus, Thethardus, Nicolaus, Heinfridus; ministri vero Hugo, Everhardus, Theodericus de Molentzeten, Alfraginus (!), Huno camerarius, Mathelbodo, Frethericus
und andere. Gegeben zu Osnabrück im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1149 (vermutlich falsch siehe oben). In der zweiten Indiktion. Erfolgreich unterschrieben von unserem Kaplan Lantfritho, Amen
Angefügte Hinweise:
Aus: Kirchliche und Weltliche Herrschaftsstrukturen im Osnabrücker Nordland (9.–13. Jh.)
Dr Thomas Raimann
…… Auf die verschiedenen Schichtungen des Osnabrücker Kirchenbesitzes machen zwei Urkunden aus dem Jahr 1169 aufmerksam, in der es unter anderem um Güter im Nordland geht.
Die erste Urkunde bezeugt eine Übertragung von insgesamt neun Erben (domus) einschließlich der Zehntabgaben durch Bischof Philipp (1141–1173) an das Johannesstift in Osnabrück.811
Unter den recht verstreut liegenden Gütern, die alle zuvor zum bischöflichen Teil des Osnabrücker Kirchengutes gehört hatten und damit eine grobe Vorstellung von dessen Verteilung ermöglichen, befanden sich auch je zwei in Nortrup und Merzen.
Nach späteren Besitzbelegen sind die Merzener Erben genauer in den unmittelbar benachbarten Siedlungen Lechtrup und Südmerzen zu lokalisieren.
Quellenangaben:
812Zu Nortrup siehe WREDE 1975–1980, Nr. 1041, zu Merzen bzw. Lechtrup u. Südmerzen, Wpl. Auf dem Orte ebd., Nr. 965, 874, 1375, 93. Die übrigen Güter lagen in Handarpe (b. Wellingholzhausen, ebd., Nr. 557), Broxten (Lk. Wittlage, ebd., Nr. 253), Hallingdorf (in Laer b. Melle, ebd., Nr. 548), Höveringhausen b. Mettingen (FÖRSTEMANN 1913/1916, Sp. 1431), Ermekisbolen ist nicht identifiziert (WREDE 1975–1980, Nr. 406).
Zusammengestellt und © Karl Bange